Vorläufige Deckung

Wenn ein Versicherungsnehmer ein Fahrzeug zulassen möchte, muss er eine Versicherungsbestätigung seiner Versicherungsgesellschaft vorlegen. Es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu tun, entweder gibt der Fahrzeughalter die Versicherungsbestätigungsnummer an oder er legt eine Bestätigungszulassungskarte vor. Die Zulassungsstelle kann so sichergehen, dass für das Kraftfahrzeug ein vorläufiger Versicherungsschutz besteht. Dies nennt man auch Deckungszusage. Weil diese Zusage aber noch nicht endgültig ist, nennt man diesen Versicherungsschutz vorläufige Deckung.

Vorläufige Deckung bei der Autoversicherung

Vorläufige DeckungDas Verfahren der vorläufigen Deckung hat sich durchgesetzt, weil man den Fahrzeughaltern seitens der Versicherungsgesellschaft ermöglichen möchte, das Fahrzeug möglichst schnell zulassen zu können. Der endgültige Versicherungsschutz kommt erst mit Unterschreiben des Versicherungsvertrages zustande. Das nimmt wiederum in den meisten Fällen zu viel Zeit in Anspruch. Wichtig ist aber auch noch einmal hier darauf hinzuweisen, dass der endgültige Versicherungsschutz erst beginnt, wenn auch der erste Beitrag bezahlt ist.

Die vorläufige Deckung bietet ungefähr den Schutz der Autoversicherung, den man auch mit einer Autohaftpflichtversicherung hat. Sollte ein Fahrzeughalter vom ersten Tag an direkt Vollkaskoversicherungsschutz wünschen, so muss dies die Versicherungsgesellschaft in gesonderter Form bestätigen. Der endgültige Versicherungsschutz mit all den Konditionen, die der Versicherungsnehmer wünscht, tritt erst in Kraft, wenn der endgültige Vertrag ausgefertigt und unterschrieben ist. Gesetzlich geregelt ist die vorläufige Deckung in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (§ 9 KfzPflVV). Eine vorläufige Deckung endet, wenn der Versicherungsnehmer seine Prämie bezahlt hat und von der Autoversicherung einen Versicherungsschein bekommen hat.

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